Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er kann jeweils 6 Wochen vor Quartalsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Während der Ferien in NRW, an Feiertagen und an ortsüblichen Brauchtumstagen findet kein Unterricht statt.
Die Jahresunterrichtsgebühr wird in 12 gleichen Teilbeträgen jeweils am Monatsanfang im Lastschriftverfahren eingezogen.
Beträgt die Vertragsdauer weniger als 1 Jahr, wird jede Unterrichtseinheit mit 1/36 der Jahresgebühr berechnet.
Die auf den Anmeldetermin folgenden Schulferien sind beitragsfrei.
Familienrabatt wird ab dem zweiten Familienmitglied gewährt.
Der Unterricht wird zu einem festen Termin in den Räumen der MUSIKSCHULE MERL erteilt.
Versäumt der Schüler den Unterricht, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Wiederholung des Unterrichts.
Durch Urlaub oder längere Krankheit des Schülers versäumte Stunden bei Einzelunterricht
werden, wenn möglich, nachgeholt.
Durch Verhinderung des Lehrers ausgefallener Unterricht wird grundsätzlich nachgeholt.